Gemeinsames und gesetzeskonformes Radfahren als Teil eines geschlossenen Verbands.
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsauskunft!
Wir bilden einen geschlossenen Verband gemäß §27 StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__27.html , wenn wir mehr als 15 Radfahrende sind. Wir sind als Verband nur dadurch gekennzeichnet, dass wir keine Lücken aufweisen, denn der Querverkehr muss uns als ein einziges langes und durchfahrendes Fahrzeug wahrnehmen.
An roten Ampeln ankommend stoppen wir. Manchmal stoppen wir aber auch an grünen Ampeln, um den Verband zu kompaktieren, ihn nicht zu lang werden zu lassen, Lückenschluss zu ermöglichen.
Eine deutlich nach oben gehobene, gestreckte Hand bedeutet: STOPP. Der Verband stoppt! Dieses Zeichen wird bitte nach hinten weitergegeben.
Wird eine Ampel während der Passage rot, fahren wir als Verband zügig weiter, ohne Lücken zu lassen, ABER NUR, wenn vor uns keine Lücke ist. In diesem Fall muss der Rest - der Teil hinter der Lücke - an der roten Ampel anhalten und warten, bis die Ampel auf Grün springt.
Wir benutzen nur die rechte Fahrbahn.
Wir fahren maximal zu zweit nebeneinander, so ist es die Regel.
Wenn Vorrangsignale zu hören oder zu sehen sind (Polizei, Feuerwehr, Rettungswagen...), dann machen wir sofort, unverzüglich und vorbildlich Platz und lassen diese Fahrzeuge passieren, auch bei Querungen!
Niemand von uns radelt auf dem Gehweg oder denkt auch nur daran, es zu tun.
Von eventuell in der Nähe stattfindenden Versammlungen halten wir uns strikt fern. Niemand von uns zeigt Plakate, Flaggen oder andere Symbole.
Wir sind freundlich zu anderen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern, auch wenn diese sich falsch verhalten sollten: wir lassen diese passieren und können hinter denen durchfahren.
Jeder (m/w/x) fährt auf eigenes Risiko mit und gibt auf sich acht, wir stören nicht den Verkehr, wir sind der Verkehr.
Wir üben eine positive Vorbildfunktion aus, wenn wir uns entsprechend verhalten.
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsauskunft!